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Stellungnahme: Einsatz von Lügendetektoren vor Gericht – unzulässig und ungeeignet!

Stellungnahme

Einsatz von Lügendetektoren

Durch eine interne Abfrage stellte sich heraus, dass es in Sachsen aktuell zum Einsatz von sogenannten Lügendetektoren in familien- und strafgerichtlichen Verfahren kommt. Dabei haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof den Einsatz solcher Verfahren in aller Deutlichkeit für unzulässig erklärt. Wir fordern eine klare Abkehr von dieser Praxis. Unsere Stellungnahme finden Sie hier.

Die Stellungnahme ist als Download unterhalb des Artikels verfügbar.

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