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Stellungnahme: Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings

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Versuchsstrafbarkeit für Cybergrooming

Die Versuchsstrafbarkeit für das sogenannte Cybergrooming ist Gegenstand eines Referenentenentwurfs des BMJV, zu dem wir Stellung genommen haben. Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte und damit der Ausübung von sexualisierter Gewalt.

Die Stellungnahme ist als Download unterhalb des Artikels verfügbar.

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