Fachinformation: Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG)

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Hilfe & Versorgung

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BKSF

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Aktuell sind die Bundesländer mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes befasst, welche Auswirkungen auf spezialisierte Fachberatungsstellen hat/haben kann. Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist zum 28.02.2025 in Kraft getreten. Bis zum 30.06.2026 sind die Bundesländer verpflichtet, den Bestand von Schutz- und Beratungskapazitäten einschließlich deren Versorgungsdichte zu ermitteln (§ 8 Abs. 1 S. 1 GewHG). Zur Bestimmung der erforderlichen Schutz- und Beratungskapazitäten ist eine Analyse durchzuführen, darauf aufbauend die notwendige Entwicklung eines Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten zu entwickeln und ein Finanzierungskonzept aufzustellen (§ 8 Abs. 1 S. 2 GewHG).

Dieser Prozess der Analyse und der Entwicklung durch die Bundesländer erfolgt gerade. Dass es durchaus einen Unterschied machen kann, was als Bedarf angesehen wird und welche geografische Verteilung als angemessen angesehen wird, liegt auf der Hand. Da ist der Blick von spezialisierter Fachberatung wichtig. Außerdem arbeiten einige Bundesländer an den Ausführungsgesetzen. In unseren Augen ist es wichtig, dass die Perspektive der spezialisierten Fachberatungsstellen, die von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene und deren unterstützendes Umfeld beraten. Einige aus unserer Sicht wichtige Aspekte führen wir in unserem Papier auf, welches unterhalb des Artikels zum Download zur Verfügung steht. 

Hinweis: Die Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Änderungen und Abweichungen sind möglich. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an eine zuständige Fachstelle oder konsultieren Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Offener Brief: BKSF und breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordern die Absicherung des Fonds Sexueller Missbrauch

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Hilfe & Versorgung

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BKSF

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Die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend und zahlreiche bundesweit aktive Verbände und Initiativen haben sich mit einem Offenen Brief an die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen, Dr. Matthias Miersch und Jens Spahn, gewandt. Hintergrund ist die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, im Haushaltsentwurf 2026 keine Mittel für die Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) vorzusehen – trotz klarer Zusage im Koalitionsvertrag.

Die BKSF und die unterzeichenenden Verbände fordern dringend ein gemeinsames Gespräch mit Kerstin Claus, Dr. Matthias Miersch und Jens Spahn. Ziel ist es, kurzfristig eine Lösung zu erarbeiten, die eine Weiterführung des Fonds ab 2026 gewährleistet. Den Offenen Brief finden Sie als Download unterhalb des Artikels.

Forderungspapier zur Stärkung von Fachberatung in unterversorgten Regionen

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Hilfe & Versorgung

Autor*in:

BKSF

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Das bundesweite Netz von Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend hat Lücken. Noch immer gibt es viele Kommunen, in denen spezialisierte Fachberatung und Prävention nicht oder kaum erreichbar sind. Der Handlungsbedarf ist dringlich, und doch geht noch viel zu wenig voran.

Gemeinsam mit dem Bundesmodellprojekt Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt, dessen Fachbeirat und der AG Versorgung im ländlichen Raum sind wir Unterzeichnerinnen dieses Thesenpapiers. Dabei geht es um folgende Positionen:

Die Kompetenz der spezialisierten Fachberatung wertschätzen und finanzieren!

Das Thema Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist für viele Menschen mit Unsicherheit, Angst und Abwehr verbunden. Ein wichtiger Gelingensfaktor für kompetentes Handeln ist Erfahrung. Gute Prävention und Intervention benötigen eine praxiserprobte spezifische Fachkompetenz in diesem komplexen Feld, z.B. im Umgang mit Täterstrategien, Dynamiken und Folgen der Gewalt. Deshalb sind spezialisierte Fachberatungsstellen als regionale Kompetenzzentren so wichtig – auch und gerade für ländliche Regionen!

Fachberatungsstellen brauchen für ihre Arbeit eine stabile und dauerhafte Finanzierung. Die Arbeit der Mitarbeiter*innen muss der Tätigkeit entsprechend entlohnt werden. Gute Rahmenbedingungen und unbefristete Arbeitsverträge sind eine Voraussetzung, damit auch Fachberatungsstellen in peripheren ländlichen Regionen gut qualifizierte Mitarbeiter*innen finden und langfristig halten können.

Prävention und Intervention zusammen denken!

Vermehrte Sensibilisierung, Fortbildung und Prävention muss zwingend einhergehen mit einem Ausbau des Versorgungssystems. Das bedeutet z.B.: Wenn sich in oder nach einer Präventionsveranstaltung in einer Schule ein betroffenes Kind offenbart, braucht es zeitnah ein Unterstützungsangebot. Ebenso Erzieher*innen, die dank einer Fortbildung sich trauen, genauer hinzuschauen und sich Sorgen um ein Kind machen. Oder ein Jugendlicher, der zu einem Videoclip auf Instagram eine Frage hat. Hierfür müssen ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden.

Vermittlung ermöglichen!

Das Versorgungssystem für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sowie für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche ist derzeit nicht bedarfsdeckend. Dies betrifft auch viele städtische Regionen. Aber auf dem Land, wenn die Fachberatungsstelle die einzige spezifische Anlaufstelle ist, sind fehlende Vermittlungsmöglichkeiten besonders belastend. Verbesserungen sind vor allem erforderlich bei Möglichkeiten zur ambulanten (Trauma)Psychotherapie, aber auch bei Möglichkeiten zur langfristigen Begleitung durch traumasensible psychosoziale Fachkräfte.

Erreichbarkeit und Digitalisierung voranbringen!

Alle Hilfesuchenden sollen – unabhängig vom Wohnort – die Möglichkeit haben, eigenständig Beratungsangebote wahrzunehmen. Entsprechend sind niedrigschwellige Angebote in ländlichen Regionen auszubauen (aufsuchende Arbeit/ Beratung „vor Ort“, Fahrdienste, um Klient*innen den Weg in die Fachberatungsstelle zu erleichtern, digitale Beratung etc.) und mit den erforderlichen Ressourcen auszustatten. Digitale Angebote in der Prävention, Fortbildung und Beratung bieten gerade für ländliche Regionen große Chancen. Es müssen dafür technische Voraussetzungen (schnelles Internet, Ausstattung von Schulen etc.) geschaffen und Strategien zur Verzahnung analoger und digitaler Formen der Prävention und Hilfe umgesetzt werden. Dies muss sich in der Finanzierung und den Förderbedingungen widerspiegeln.

Landeskoordinierungsstellen einrichten!

Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend haben in ländlichen Regionen oft wenig Personal und Ressourcen zur Verfügung. Die Mitarbeiter*innen sind „Allrounder*innen“, d.h. sie sind in ihrem Arbeitsalltag mit vielen Facetten des komplexen Themas befasst. Dies schafft einen breiten Wissens- und Erfahrungsschatz – aber auch Grenzen. Niemand kann für alle Bereiche Expert*in sein. Deshalb sind gute Supportstrukturen unerlässlich, vor Ort und auf Landes- und Bundesebene. Eine mit Ressourcen ausgestattete Landeskoordinierungsstelle sollte in jedem Bundesland geschaffen und dauerhaft gesichert werden.

Breitflächig sensibilisieren!

„Du bist nicht allein damit!“ – Jedes Kind, jede*r Jugendliche und jeder Erwachsene soll wissen, dass es Hilfe gibt und wie sie erreichbar ist. Dazu braucht es die gezielte Ansprache der Menschen in ihren jeweiligen Lebenswelten – „vor Ort“ und digital. Insbesondere in großen ländlichen Einzugsgebieten und bei begrenzten Ressourcen ist dies eine große Herausforderung. Wünschenswert wäre eine Sensibilisierungskampagne für den ländlichen Raum – in enger Zusammenarbeit mit den Kompetenzzentren vor Ort.

Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Stellungnahme – als Download unter diesem Artikel. 

Verantwortung für den Schutz der Kinder von Moria

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BKSF

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Unsere Trägerin, die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V., fordert die Politik auf, Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen von Moria zu übernehmen. Kinderschutz und Menschenrechte dürfen nicht an Landesgrenzen scheitern!

Durch diverse Medienberichte wurden das Geflüchtetenlager „Moria“ auf Lesbos und die untragbaren Zustände für die mehr als 1.100 dort lebenden, meist unbegleiteten Minderjährigen bereits Gegenstand massiver Kritik. Dennoch hat sich bis heute nichts an der dort herrschenden menschenunwürdigen Situation für die Kinder und Jugendlichen geändert. Stattdessen beobachten wir gerade eine weitere Eskalation der Lage in Lesbos und an anderen Standorten, die zu Lasten der Unversehrtheit und der Rechte von geflüchteten Menschen aller Altersstufen gehen.

Die DGfPI hat eine Handlungsaufforderung an die politischen Akteure und Akteurinnen in Deutschland verfasst, um erneut auf die erschreckenden Missstände aufmerksam zu machen und auf die Initiative #WirHabenPlatz! hinzuweisen, im Rahmen derer sich viele Kommunen und ihre Kinderschutzeinrichtungen in Deutschland bereit erklärt haben, die betroffenen Kinder und Jugendlichen aufzunehmen. Wir unterstützen diese Forderung nachdrücklich.

Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Stellungnahme – als Download unter diesem Artikel.