Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (KiMoG)
Rechte & Gesetz
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Veröffentlicht am:
- 13.07.2026
Als Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) bringen wir die Perspektive all jener, die seit Jahren und Jahrzehnten Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beraten, ein. Das ist die Perspektive derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt unterstützen, die Betroffenen bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt helfen, die gemeinsam mit Betroffenen Perspektiven erarbeiten und die Betroffene auch bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Stellungnahme – als Download unter diesem Artikel.
Stellungnahme zum Entwurf eines Bremischen Gewalthilfegesetzes
Rechte & Gesetz
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Veröffentlicht am:
- 29.06.2026
Als Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) bringen wir die Perspektive all jener, die seit Jahren und Jahrzehnten Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beraten, ein. Das ist die Perspektive derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt unterstützen, die Betroffenen bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt helfen, die gemeinsam mit Betroffenen Perspektiven erarbeiten und die Betroffene auch bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Das Gewalthilfegesetz begründet Ansprüche für Frauen und mit-betroffene Kinder und Jugendliche. Wir beziehen zum Bremischen Gewalthilfegesetz Stellung.
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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Rechte & Gesetz
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Veröffentlicht am:
- 26.05.2026
Als Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) bringen wir die Perspektive all jener, die seit Jahren und Jahrzehnten Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beraten, ein. Das ist die Perspektive derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt unterstützen, die Betroffenen bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt helfen, die gemeinsam mit Betroffenen Perspektiven erarbeiten und die Betroffene auch bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Kinder und Jugendliche bewegen sich selbstverständlich in digitalen Räumen – seien es soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder Gaming-Plattformen. Es sind ausschließlich im digitalen Bereich stattfindende Gewaltformen (Nudefakes z.B.) hinzugekommen und analog erfolgte Gewalttaten werden digital fortgeführt (das Verbreiten eines Videos von einer Vergewaltigung z.B.). Cybergrooming, Sextortion oder die Erstellung und Verbreitung von Deepfakes ist reale Gewalt und eine Erweiterung bestehender Machtverhältnisse und Ausdruck patriarchaler Strukturen. Deshalb begrüßen wir, den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz gegen digitale Gewalt zu verbessern.
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Stellungnahme: Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz)
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Veröffentlicht am:
- 16.04.2025
Als Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) bringen wir die Perspektive all jener, die seit Jahren und Jahrzehnten Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beraten, ein. Das ist die Perspektive derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt unterstützen, die Betroffenen bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt helfen, die gemeinsam mit Betroffenen Perspektiven erarbeiten und die Betroffene auch bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Wir begrüßen das Ziel der Zusammenführung und des Zusammendenkens der Leistungen der Eingliederungshilfe im Kinder- und Jugendhilferecht. Dennoch sehen wir die Gefahr, dass mit diesem Gesetzesentwurf insbesondere Einsparungen und eine Reduzierung von Kosten möglich gemacht werden. Außerdem finden wir es bedenklich, wenn die Arbeit freier Träger an Kriterien wie Wirtschaftlichkeit bewertet und die Anforderungen an personelle Qualifikationen heruntergesetzt werden. Aus unserer Sicht braucht es den flächendeckenden Ausbau von guten Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, um mittel- und langfristig Bedarfe und damit auch Kosten zu senken.
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Stellungnahme: Referentenentwurf des Berliner Gewalthilfegesetzes (BlGewHG)
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Veröffentlicht am:
- 13.03.2025
Als Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) bringen wir die Perspektive all jener, die seit Jahren und Jahrzehnten Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beraten, ein. Das ist die Perspektive derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt unterstützen, die Betroffenen bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt helfen, die gemeinsam mit Betroffenen Perspektiven erarbeiten und die Betroffene auch bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Die Stellungnahme finden Sie als Download unter diesem Artikel.
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung“
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Veröffentlicht am:
- 19.01.2025
Als Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) bringen wir die Perspektive all jener, die seit Jahren und Jahrzehnten Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beraten, ein. Das ist die Perspektive derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt unterstützen, die Betroffenen bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt helfen, die gemeinsam mit Betroffenen Perspektiven erarbeiten und die Betroffene auch bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Grundsätzlich befürworten wir das Anliegen des Referentenentwurfs und möchten an der Stelle betonen, dass die Rückmeldungen, die wir zur psychosozialen Prozessbegleitung von Seiten der Betroffenen und der spezialisierten Fachberatungsstellen erhalten haben, sehr positiv sind und eine Erleichterung der Möglichkeiten zur psychosozialen Prozessbegleitung deshalb sehr zu begrüßen ist.
Die Stellungnahme finden Sie als Download unter diesem Artikel.
Referentenentwurf des „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
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Veröffentlicht am:
- 06.01.2025
Als Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) bringen wir die Perspektive all jener, die seit Jahren und Jahrzehnten Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beraten, ein. Das ist die Perspektive derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt unterstützen, die Betroffenen bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt helfen, die gemeinsam mit Betroffenen Perspektiven erarbeiten und die Betroffene auch bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Wir begrüßen die Entscheidung, die Verwendung von K.O.-Tropfen durch die Ergänzung des Wortes „Mittel“ im Tatbestand des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB und des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu erfassen.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte es abgelehnt, die Verabreichung narkotisierender Substanzen wie K.O.-Tropfen bei einem sexuellen Übergriff als Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges zu verstehen (5 StR 382/24, NJW 2024, 3735). In einem solchen Falle käme dann lediglich der Auffangtatbestand des § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB in Betracht, der mit drei Jahren eine erheblich geringere Mindeststrafe als § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB mit fünf Jahren aufweist. Da der Unrechtsgehalt der Beibringung von K.O.-Tropfen ähnlich zu qualifizieren ist wie die übrigen Fälle des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB erscheint es sachgerecht, durch die Ergänzung des Wortes „Mittel“ diese auch von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB zu erfassen. Das Begriffspaar der „gefährlichen Werkzeuge oder Mittel“ machen deutlich, dass es sich um sämtliche festen, flüssigen oder gasförmigen Mittel handelt, die zur Begehung des Grunddelikts eingesetzt werden und geeignet sind, im konkreten Fall erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. Gesetzesbegründung des Referentenentwurfs, S. 7). Dass K.O.-Tropfen geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen, in dem eine Person unkontrolliert und in unsicherer Umgebung ohnmächtig wird, liegt auf der Hand.
Die vorgesehene Änderung ist deshalb zu begrüßen.
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG)
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Veröffentlicht am:
- 25.06.2025
Zum 01. Juli 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) in Kraft.
Ziel ist, dass die staatliche Gemeinschaft Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schützt (§ 1 Abs. 1 S.1 UBSKMG). Der Schutz soll durch Prävention und Intervention in allen Lebensbereichen gewährleistet werden. Insbesondere in Einrichtungen, die der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen dienen oder die in vergleichbarer Weise Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben (§ 1 Abs. 1 S.2 Nr. 1 UBSKMG). Zudem soll Beratung, Unterstützung und Aufarbeitung für all jene Menschen gewährleistet werden, die sexuelle Gewalt oder Ausbeutung in ihrer Kindheit oder Jugend erfahren oder erfahren mussten (§ 1 Abs. 1 S.2 Nr. 2 UBSKMG). Auch die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz soll sichergestellt und die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung gefördert werden (§ 1 Abs. 1 S.2 Nr. 3 UBSKMG).
In dieser Fachinformation werden die Regelungen des Gesetzes vorgestellt, die für die Beratungspraxis von spezialisierten Fachberatungsstellen aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sind. Die Fachinformation ist unterhalb dieses Artikels als Download verfügbar.
Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG)
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Veröffentlicht am:
- 29.07.2025
Das Gewalthilfegesetz (GewHG) tritt zum 28.2.2025 in Kraft. Einige Normen treten erst zum 1.1.2027 bzw. erst zum 1.1.2032 in Kraft. Darauf weisen wir bei den entsprechenden Normen hin. Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist Ziel dieses Gesetzes (§ 1 Abs. 1 S. 1 GewHG).
In dieser Fachinformation werden die Regelungen des Gewalthilfegesetzes vorgestellt, die für die Beratungspraxis aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sind.
Hinweis: Diese Handreichung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Änderungen und Abweichungen sind möglich. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an eine zuständige Fachstelle oder konsultieren Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.