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Änderungen im SGB VIII: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen aber umfassende Reform des SGB VIII unter breiter Beteiligung bleibt notwendig

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Novellierung des Jugendschutzgesetzes

Ende Juni hat der Bundestag ein verändertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
beschlossen. Das KJSG sieht verschiedene gesetzliche Änderungen in der Kinder-und Jugendhilfe
vor, dabei insbesondere im SGB VIII. Eine Verabschiedung durch den Bundesrat Anfang Juli wurde
allerdings auf September vertagt. Somit ist noch unklar, ob das KJSG zum 01.01.2018 in Kraft
treten kann.

Auf den zunächst diskutierten ursprünglichen Entwurf zur Änderung des SGB VIII (Kinder- und
Jugendhilfegesetz) folgte eine umfassende Kritik von Fachverbänden, Nichtregierungsorganisationen etc. Zum einen wurde das kurze Verfahren und die geringen
Mitwirkungsmöglichkeiten und zum anderen inhaltliche Aspekte kritisiert. Wohl auch aufgrund
der zahlreichen Kritik sind große Teile des Gesetzentwurfes nach der Expertenanhörung im Juni
im Bundestag aus dem KJSG gestrichen worden. Im Folgenden geben wir einen groben Überblick
über die nun geplanten Änderungen. Die Fachinformation ist als Download unterhalb des Artikels verfügbar.

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