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Fachinformationen

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG)

Fachinformation

Antimissbrauchsbeauftragtengesetz

Zum 01. Juli 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) in Kraft. Ziel ist, dass die staatliche Gemeinschaft Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schützt (§ 1 Abs. 1 S.1 UBSKMG). In dieser Fachinformation werden die Regelungen des Gesetzes vorgestellt, die für die Beratungspraxis von spezialisierten Fachberatungsstellen aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sind. Die Fachinformation ist als Download unterhalb des Artikels verfügbar.

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