Stellungnahme
Mit unseren Stellungnahmen bringen wir die Perspektive all jener in Gesetzgebungsverfahren ein, die seit Jahren mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Derer, die Betroffenen auf ihrem Weg aus der Gewalt, bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt und bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Wir begrüßen das GewHG außerordentlich und appellieren auf einen Beschluss vor den im Februar 2025 terminierten Neuwahlen der Bundesregierung. Mit dem Gesetz kann die Situation von Betroffenen grundsätzlich verbessert werden. Auch wir befürworten ein bundesweites und flächendeckendes Netz von Unterstützungseinrichtungen. Wichtig ist uns, dass der Zugang zum Hilfesystem für alle Betroffenen gesichert ist. Wir als Bundeskoordinierung vertreten deutschlandweit ca. 360 spezialisierte Fachberatungsstellen. Deshalb freuen wir uns insbesondere, dass die Arbeit dieser Fachberatungsstellen in dem Gesetz finanziell abgesichert wird, denn immer noch ist die Finanzierung unsicher und prekär. Ebenfalls begrüßen wir die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung, die bislang unzureichend ist.
Die Stellungnahme ist als Download unterhalb des Artikels verfügbar.
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