Stellungnahme
Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, und Erwachsene, die von
sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen waren, hatten in der Vergangenheit oftmals große Probleme, Leistungen nach dem OEG zu erlangen – nicht, weil sie nicht ihr Leben lang an erheblichen Schädigungsfolgen aufgrund der erlebten Gewalttaten gelitten haben, sondern weil das Verfahren nach dem OEG hinsichtlich seiner Voraussetzungen, aber auch seiner Art und Weise vielen Betroffenen Unmögliches abverlangt hat. Dieser Umstand verträgt sich nicht mit dem Gedanken der Aufopferung, der dem sozialen Entschädigungsrecht zugrunde liegt. Er stellt unseres Erachtens eine starke Ungerechtigkeit dar für eine Betroffenengruppe, die Schutz und Unterstützung durch staatliche Institutionen erfahren sollte: den Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.
Mit dem SGB XIV sind Verbesserungen auch für diese Betroffenengruppe verbunden, die aber
noch nicht als ausreichend zu erachten sind. Der vorgelegte Gesetzesentwurf ändert an
diesem Umstand leider nichts.
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass die Unterschiede im Niveau der Mindestsicherung
zwischen dem SGB II und dem SGB XII sowie der erheblich abfallenden Mindestsicherung im
AsylbLG nicht behoben wird, was aber dringend erforderlich wäre.
Die Stellungnahme ist als Download unterhalb des Artikels verfügbar.
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