Stellungnahme
In Nordrhein-Westfalen liegt – auch in Reaktion auf die großen Tatkomplexe Lügde und Münster – der Entwurf eines Kinderschutzgesetzes vor. Darin sollen die fachlichen Standards bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung, die kooperative Zusammenarbeit bzw. Netzwerkstrukturen sowie der Umgang mit Kinderschutzkonzepten verbessert werden . Wir haben zusammen mit unserem Trägerverein, der DGfPI e.V., dazu Stellung genommen. Das Vorhaben eines Kinderschutzgesetzes begrüßen wir im Grundsatz sehr. Insbesondere zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und zur Beteiligung von spezialisierten Fachberatungsstellen haben wir jedoch verschiedene zusätzliche Vorschläge eingebracht, die aus unserer Sicht dringend berücksichtigt werden müssen.
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