Stellungnahme
Am 07.02.2018 haben sich CDU, CSU und SPD – vorbehaltlich des SPD-Mitgliederentscheids am
04.03.2018 – auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Wir sind sehr erfreut darüber, dass einige unserer Forderungen Eingang in den Vertrag gefunden haben. Zwar hätten wir uns gewünscht, dass der Einsatz gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als eigenes politisches Handlungsfeld verstanden wird und dass daraus konkrete kurz-, mittel- und langfristige Handlungsaufträge abgeleitet werden. In dieser Form findet sich das Thema jedoch nicht im Koalitionsvertrag, aber es finden sich in verschiedenen Abschnitten Vorhaben, an denen wir ansetzen können. Als positiv bewerten wir es, dass folgender Satz im Koalitionsvertrag zu finden ist: „Gewalt jeglicher Art (auch seelische Gewalt), sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden wir konsequent bekämpfen.“ Wichtig wird sein, wie diese Absicht und andere Vorhaben konkret gefüllt und umgesetzt werden.
Grundsätzlich bleiben wir dabei, dass der Schutz und die Unterstützung bei sexualisierter Gewalt
ein Rechtsanspruch für alle Menschen werden muss, die sich in Deutschland aufhalten. Ein
politisches Umdenken im Umgang mit geflüchteten Menschen halten wir für dringend notwendig.
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