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SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht

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SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht

Am 01.01.2024 trat das SGB XIV in Kraft. Es regelt das Soziale Entschädigungsrecht (SER) neu und löst das bisherige Opferentschädigungsgesetz ab. Die BKSF hat gemeinsam mit dem bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) und dem KOK (Koordinierungskreis gegen Menschenhandel) eine Broschüre dazu erarbeitet: „SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht – Eine Praxishandreichung zur Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel“.

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