Stellungnahme: Parteilich an der Seite von Betroffenen – Vielfältig und gegen jede Form von Diskriminierung

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Kontexte & Risikogruppen

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BKSF

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Als Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) bringen wir die Perspektive all jener, die seit Jahren und Jahrzehnten Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beraten, ein. Das ist die Perspektive derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt unterstützen, die Betroffenen bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt helfen, die gemeinsam mit Betroffenen Perspektiven erarbeiten und die Betroffene auch bei Verfahren vor Gericht unterstützen.

Derzeit beobachten wir von seitens rechter Parteien und Gruppierungen gezielte Angriffe gegen sexuelle Bildung und verstärkte Forderungen nach der Rückkehr zu traditionellen Geschlechterrollen, sowie einen Zuspruch für autoritäre und hierarchische Strukturen. Verbunden wird dies mit der Ausgrenzung, Diskriminierung und Stigmatisierung als „anders“ markierter / kategorisierter Menschen. Dies erschwert zentrale Aufgaben beim Gewaltschutz, gefährdet Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene und läuft der Arbeit gegen sexualisierte Gewalt und einer fachlich fundierten spezialisierten Fachberatung zuwider. Deshalb beziehen wir als Vollversammlung der spezialisierten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, Stellung zu diesen aktuellen Entwicklungen und nehmen eine klare Haltung ein: Wir stehen an der Seite von betroffenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben- unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Weltanschauung, körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, Alter, sozialem Status, Bildung, Sexualität und Geschlechtsidentität und gegen die Stigmatisierung marginalisierter Bevölkerungsgruppen.

Die Stellungnahme haben wir gemeinsam während der Vollversammlung der spezialisierten Fachberatungsstellen am 08.05.2026 in Berlin verabschiedet. Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Stellungnahme – als Download unter diesem Artikel. 

Stellungnahme: Kein Einzelfall – sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien endlich konsequent bekämpfen!

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BKSF

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Als Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) bringen wir die Perspektive all jener, die seit Jahren und Jahrzehnten Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beraten, ein. Das ist die Perspektive derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt unterstützen, die Betroffenen bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt helfen, die gemeinsam mit Betroffenen Perspektiven erarbeiten und die Betroffene auch bei Verfahren vor Gericht unterstützen.

Wir stehen solidarisch an der Seite von Collien Fernandes und allen Betroffenen, die sexualisierte Gewalt erleben mussten. Die aktuelle Diskussion hat die Dimension gesellschaftliches Umdenken voranzutreiben und die Situation für Betroffene sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen endlich zu verbessern. In der aktuellen Debatte sollte auch die Perspektive von Kindern und Jugendlichen beachtet werden.

Die Stellungnahme finden Sie als Download unter diesem Artikel. 

Stellungnahme: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712

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Kontexte & Risikogruppen

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BKSF

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Als Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) bringen wir die Perspektive all jener, die seit Jahren und Jahrzehnten Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beraten, ein. Das ist die Perspektive derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt unterstützen, die Betroffenen bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt helfen, die gemeinsam mit Betroffenen Perspektiven erarbeiten und die Betroffene auch bei Verfahren vor Gericht unterstützen.

Die Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (ABl. L, 2024/1712, 24.6.2024 – Änderungsrichtlinie Menschenhandel) ist am 14. Juni 2024 in Kraft getreten. Damit ist sie von den Mitgliedsstaaten und folglich auch in Deutschland bis zum 15. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen. Das Ziel, durch eine Verbesserung der rechtlichen Regeln auch den Kampf gegen Menschenhandel zu bekämpfen, teilen wir. Im Bereich des Menschenhandels gibt es erhebliche Schnittmengen zum Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und diese sind Gegenstand unserer Stellungnahme.

Grundsätzlich begrüßen wir das Anliegen des Gesetzgebers, die EU-Richtlinie umzusetzen und sexualisierte Gewalt, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung strafrechtlich präziser zu fassen. Aus unserer jahrelangen Praxis wissen wir, dass Straftaten in diesem Kontext schwerwiegende psychische und physische sowie soziale Folgen für die betroffenen Menschen haben können. Das Strafrecht ist ein notwendiger Bestandteil bei der Bekämpfung derartiger Gewaltformen.
Gleichzeitig sind Prävention, Intervention und Hilfestrukturen entscheidende Elemente im Gewaltschutz.

Unsere Stellungnahme finden Sie unterhalb dieses Artikels als Download.

Frequently Asked Questions (FAQ): Spezialisierte Fachberatung bei sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen

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Kontexte & Risikogruppen

Autor*in:

BKSF

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Der Themenkomplex sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend bei Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen erfordert eine besonders diskriminierungssensible Haltung und fundiertes Fachwissen. Wir haben häufige Fragen von Fachberater*innen zu inklusiver spezialisierter Fachberatung – Prävention, Intervention, Schutzkonzepte u.a. – gesammelt und aufbereitet. Das FAQ bietet einen ersten, orientierenden Überblick über unser Verständnis von Inklusion im Gewaltschutz und den spezifischen Herausforderungen in der Fachberatung. Dieses FAQ wird fortlaufend ergänzt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie spezifische Fragen und Anmerkungen haben, laden wir Sie herzlich ein, diese direkt an uns unter info@bundeskoordinierung.de zu richten.

Der Begriff orientiert sich insbesondere an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und meint „langfristige, körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft erschweren können.“ (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 2018). Neben diagnostizierten Behinderungen, werden Beeinträchtigungen wie unsichtbare Behinderungen, psychische Erkrankungen, Neurodiversität u.a. berücksichtigt.

Häufig dominiert das medizinische Modell, welches Behinderung als individuelles Problem von Personen sieht und ein defizitorientiertes Bild vermittelt. Während das soziale Modell bekräftigt, dass Behinderung erst durch Barrieren, Diskriminierung und Strukturen entsteht, versucht das kulturelle Modell zu zeigen, dass Behinderung ein soziales Konstrukt ist, welches durch Werte, Normen und Machtverhältnisse geprägt ist (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, 2023).

Ableismus ist die Diskriminierung von Menschen mit zugeschriebener Behinderung und/oder Beeinträchtigung und folgt ähnlichen Mechanismen wie andere Formen struktureller Diskriminierung. Diese zeigt sich in zahlreichen Beispielen wie z.B. mangelnde Zugänge zu Gebäuden und Verkehrsmitteln, in der Verwendung von Lautsprache aber auch anhand der Existenz von Sondereinrichtungen, die Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe enorm erschweren (vgl. Aktion Mensch, 2025).

Mehrere Formen von Behinderungen und Beeinträchtigungen treten häufig gleichzeitig auf wie z.B. Seh- und Hörbehinderungen, körperliche und psychische Behinderungen, kognitive Beeinträchtigungen und kommunikative Behinderungen. Einen guten Überblick zu verschiedenen Formen bietet das Handbuch „Zugang zum Strafverfahren für Frauen mit Behinderungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt“ vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V. (vgl. bff, 2020).

Uns ist wichtig, respektvoll und bewusst mit Eigenbezeichnungen von Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen umzugehen. Sprache prägt gesellschaftliche Wahrnehmung – deshalb wählen wir Formulierungen, die die Würde, Vielfalt und Individualität jeder Person achten und die Perspektive betonen, dass Menschen durch Barrieren in ihrer Umwelt und durch einstellungsbedingte Hindernisse behindert werden. Mit der Bezeichnung Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen beziehen wir uns auf Personen mit psychiatrischen Erkrankungen, mit Neurodiversität, mit unsichtbaren oder nicht diagnostizierten Behinderungen sowie auf Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen. Außerdem auf all jene, denen gesellschaftliche Strukturen den gleichberechtigten Zugang und die Teilhabe erschweren. Sollte uns eine Formulierung einmal nicht gelingen, bitten wir um konstruktives Feedback, um gemeinsam eine respektvolle Sprache weiterzuentwickeln.

Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen sind statistisch gesehen zwei- bis dreimal häufiger von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen (vgl. BMBFSFJ, 2024). Auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe wie z.B. Werkstätten gibt es Berichte über körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt (vgl. Weibernetz, 2025). Abgesehen davon wurde in Studien ein wechselseitiger Zusammenhang von Gewalt und gesundheitlicher Behinderung und/oder Beeinträchtigung festgestellt (vgl. BMFSFJ/bff, 2004). Erlebte Gewalt kann also sowohl Ursache als auch Folge einer Behinderung und/oder Beeinträchtigung sein. Barrieren bei der Kommunikation, fehlende sexuelle Bildung und ein erschwertes Erkennen von sexualisierter Gewalt erhöhen das Risiko zusätzlich. Gleichzeitig sind Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen von unterschiedlichen Formen der Diskriminierung betroffen und werden im Zugang zu Präventions-, Schutz- und Unterstützungsangeboten bei sexualisierter Gewalt behindert.

Zunächst spielt Ableismus eine zentrale Rolle. Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen werden häufig als weniger glaubwürdig wahrgenommen und Gewalterfahrungen werden nicht ernst genommen. Auch soziale Isolierung spielt eine große Rolle. Die Isolation kann Gewalt begünstigen und dazu führen, dass Gewalt weniger entdeckt bzw. gemeldet wird (vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte, 2021). Die Abhängigkeit von anderen Personen ist ebenfalls ein zentraler Risikofaktor. Bei hohem Unterstützungsbedarf entstehen Machtgefälle, da Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen auf z.B. Pfleger*innen und Assistent*innen angewiesen sein können. Kommunikationsbarrieren, mangelnde sexuelle Bildung und inadäquate institutionelle Strukturen erhöhen das Risiko zusätzlich. Hier besteht die Gefahr, dass Gewalt nicht erkannt oder kommuniziert werden kann. Außerdem fehlen für die Prävention wichtige Schutzkonzepte und der Zugang zu Beschwerdemechanismen, sofern diese in Einrichtungen vorhanden sind (vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte, 2022).

Insbesondere die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die bereits 2006 verabschiedet und 2009 von Deutschland ratifiziert wurde, verpflichtet Staaten zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Ausbeutung (Art. 16, UN-BRK). Zudem hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention zum Gewaltschutz von insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen verpflichtet (Art. 4, Istanbul-Konvention). Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen für die Stärkung des Gewaltschutzes in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen hat u.a. das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlicht (2022).

Alle Menschen, die sexualisierte Gewalt erleben mussten, sollten Zugang zu spezialisierter Fachberatung haben. Für Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen muss das Angebot an spezifischen Bedarfen ansetzen. Eine barrierearme Fachberatungspraxis schafft Sicherheit, reduziert das Gewaltrisiko, ermöglicht den notwendigen Zugang zu Beratungsangeboten und stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen.

Diskriminierende Haltungen und Verhaltensweisen gegenüber Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen zeigen sich in allen Strukturen und Institutionen. Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen sind häufig von Benachteiligung, Belästigung, Bevormundung, Grenzverletzungen, fehlender Akzeptanz und mangelndem Respekt betroffen (vgl. BMBFSFJ, 2024). Auch in der spezialisierten Fachberatung können sich ableistische Haltungen und Verhaltensweisen zeigen wie z.B. infantilisiertes Sprechen oder Absprechen von Sexualität. Eine reflektierte, diskriminierungssensible Arbeitsweise ist daher essenziell für Fachberater*innen.

Eine Verallgemeinerung der Bedarfe ist kaum möglich, denn die Bedarfe variieren stark je nach Art der Behinderung/Beeinträchtigung, Kommunikationsform und -möglichkeiten, sozialen Umfeld und Lebenssituation. Häufige Bedarfe inkludieren u.a. verständliche Sprache, diskriminierungssensible Haltung, rechtliches Fachwissen, barrierefreie Gebäude, aufsuchende Beratung, partizipative Entwicklung von Angeboten mit Selbstvertreter*innen sowie Peer-Beratung. Der Auf- bzw. Ausbau von spezifischen Beratungsangeboten für die unterschiedlichen Zielgruppen ist wichtig und sollte in Einzelfällen auf die jeweiligen Bedürfnisse der zu beratenden Person angepasst werden.

Viele gehörlose/taube Menschen wachsen in hörenden Familien auf und Gebärdensprache ist häufig nicht selbstverständlich. Das kann zu Kommunikationslücken, Isolation oder Abhängigkeiten führen. Gehörlose/taube Menschen leben in einer sprachlich-kulturellen Minderheit der sog. Deaf Community, die ein zentrales soziales Netzwerk für gehörlose/taube Menschen repräsentiert. Für die Beratung von gehörlosen/tauben Menschen braucht es Gebärdensprachkompetenzen von Fachberater*innen. Außerdem sind visuelle und zugängliche Informationen und Kommunikationskanäle hilfreich. Die Erreichbarkeit von gehörlosen Menschen gelingt insbesondere darüber sowie u.a. DGS-Videos, Social Media Aktivitäten in der „Deaf Community“, Kooperationen mit Gehörlosenvereinen sowie Präsenz bei Community-Veranstaltungen.

Menschen im Rollstuhl benötigen in der spezialisierten Fachberatung Unterstützung, die ihre individuelle Mobilität berücksichtigt. Besonders wichtig dabei sind spezifische Bedarfe mit Blick auf die Barrieren im Alltag wie z.B. Zugänge zu Räumlichkeiten. Fachberater*innen sollten auch hier passgenaue und mitunter aufsuchende Beratungs- und Informationsangebote bieten, die Sicherheit und Selbstbestimmung fördern.

Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen benötigen Unterstützung, die Verständnisschwierigkeiten, Erinnerungslücken oder Unsicherheiten berücksichtigt sowie eine bedarfsgerechte zeitliche Planung inklusive wichtiger Pausen für die Verarbeitung von Informationen. Wichtige Bedarfe liegen insbesondere in der Prävention und dem Umgang mit sexualisierter Gewalt. Maßnahmen können z.B. einfache und klare Informationsvermittlung (verständliche Sprache, Piktogramme u.a.), strukturierte Handlungs- und Notfallpläne für Situationen sexualisierter Gewalt, Schulung von Schutzstrategien für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Begleitung bei rechtlichen und organisatorischen Schritten sowie die Einbindung von Vertrauenspersonen umfassen. Auch hier ist das Ziel, Sicherheit, Selbstbestimmung und Handlungskompetenz zu stärken.

Die Notwendigkeit barrierearmer und niedrigschwelliger Beratungsangebote zeigt sich deutlich darin, dass z.B. Frauen mit Behinderungen in Fachberatungsstellen stark unterrepräsentiert sind. Eine Umfrage des bff zeigte, dass nur 6,5 % der befragten Beratungsstellen ungefähr so viele Menschen mit Behinderungen beraten, wie es ihrem Anteil in der Bevölkerung entspricht – also etwa 10 % (vgl. bff, 2015). Barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit – etwa Informationsmaterial in Deutscher Gebärdensprache (DGS) – sowie Kooperationen mit Einrichtungen, Selbstvertreter*innen und Assistenzpersonen sind zentrale Ansätze, um mehr Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen zu erreichen. Ebenso wichtig ist es, Multiplikator*innen aus Einrichtungen, Familien und dem Umfeld von Betroffenen einzubeziehen, damit Informationen effektiv weitergegeben werden können. Ergänzend dazu tragen mobile und aufsuchende Beratungsangebote zur barrierearmen spezialisierten Fachberatung bei.

Wesentliche Voraussetzungen für eine inklusive Beratung sind barrierefreie Räumlichkeiten oder mobile Angebote, Sprachkompetenzen für unterschiedliche Zielgruppen, einfaches und verständliches Informationsmaterial, klare Abläufe sowie flexible Terminformate und Kontaktwege. Eine diskriminierungssensible Haltung von Fachberater*innen bildet dafür die Grundlage. Unterstützend dazu stehen z.B. in Datenbanken wie „WebSiB“ – zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht online (Stand 28.11.2025) – vielfältige Material zur Prävention sexualisierter Gewalt und zur sexuellen Bildung zur Verfügung. Auch Fachstellen wie bff (Suse – sicher und selbstbestimmt), Weibernetz e.V. und Mädchenhaus Bielefeld stellen hilfreiches Material zur Verfügung.

Assistenz- und Betreuungspersonen können Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen unterstützen, dürfen aber weder die Gesprächsführung, Aussagen und Entscheidungen beeinflussen. Wichtig sind klare Regeln, Vertraulichkeit, eine Rollenklärung und ggf. die Planung von Einzelgesprächen ohne Assistenz. Zentral für die Zusammenarbeit ist immer die Wahrung der Selbstbestimmung der betroffenen Person.

Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Machtstrukturen, Schutzkonzeptentwicklung u.a. von Fachkräften in Einrichtungen sind eine Möglichkeit. Wichtig sind Praxisbeispiele und Wissen, dass Fachkräfte in der Berufspraxis anwenden können. Außerdem können fortlaufende Kooperationen und etablierte Ansprechpersonen in Einrichtungen hilfreich sein.

Wesentliche Voraussetzungen für eine inklusive Beratung sind barrierefreie Räumlichkeiten oder mobile Angebote, Sprachkompetenzen für unterschiedliche Zielgruppen, einfaches und verständliches Informationsmaterial, klare Abläufe sowie flexible Terminformate und Kontaktwege. Eine diskriminierungssensible Haltung von Fachberater*innen bildet dafür die Grundlage. Unterstützend dazu stehen z.B. in Datenbanken wie „WebSiB“ – zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht online (Stand 28.11.2025) – vielfältige Material zur Prävention sexualisierter Gewalt und zur sexuellen Bildung zur Verfügung. Auch Fachstellen wie bff (Suse – sicher und selbstbestimmt), Weibernetz e.V. und Mädchenhaus Bielefeld stellen hilfreiches Material zur Verfügung.

Eine konkrete Zahl von Personalstellen und Stellenanteilen lässt sich pauschal nicht beziffern. Es benötigt Fachkräfte mit psychosozialen Fachkenntnissen, Traumaexpertise, diskriminierungssensibler Haltung, Sprachkompetenzen und Fachwissen im Bereich sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend sowie in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen. Abhängig von dem Angebot einer Fachberatungsstelle, braucht es dann auch entsprechend personelle Ressourcen.

Verantwortung für den Schutz der Kinder von Moria

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Kontexte & Risikogruppen

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BKSF

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Unsere Trägerin, die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V., fordert die Politik auf, Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen von Moria zu übernehmen. Kinderschutz und Menschenrechte dürfen nicht an Landesgrenzen scheitern!

Durch diverse Medienberichte wurden das Geflüchtetenlager „Moria“ auf Lesbos und die untragbaren Zustände für die mehr als 1.100 dort lebenden, meist unbegleiteten Minderjährigen bereits Gegenstand massiver Kritik. Dennoch hat sich bis heute nichts an der dort herrschenden menschenunwürdigen Situation für die Kinder und Jugendlichen geändert. Stattdessen beobachten wir gerade eine weitere Eskalation der Lage in Lesbos und an anderen Standorten, die zu Lasten der Unversehrtheit und der Rechte von geflüchteten Menschen aller Altersstufen gehen.

Die DGfPI hat eine Handlungsaufforderung an die politischen Akteure und Akteurinnen in Deutschland verfasst, um erneut auf die erschreckenden Missstände aufmerksam zu machen und auf die Initiative #WirHabenPlatz! hinzuweisen, im Rahmen derer sich viele Kommunen und ihre Kinderschutzeinrichtungen in Deutschland bereit erklärt haben, die betroffenen Kinder und Jugendlichen aufzunehmen. Wir unterstützen diese Forderung nachdrücklich.

Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Stellungnahme – als Download unter diesem Artikel. 

Mythen zu sexualisierter Gewalt

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Kontexte & Risikogruppen

Autor*in:

BKSF

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Was kann man einigen verbreiteten „Mythen“ zu sexualisierter Gewalt entgegnen?

Hier finden Sie verbreitete Ansichten und Einstellungen rund um das Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die nicht unwidersprochen bleiben müssen. Was man ihnen entgegnen kann, steht in den kurzen Texten unter den jeweiligen „Mythen“.

Es ist ein Mythos,

…dass sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein krankes Verhalten ist.

Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist mit vielen Tabus behaftet. Oft ist von Pädophilen die Rede, wenn es um sexualisierte Gewalt geht. Damit ist zumeist gemeint, dass diese Menschen »krank« sein müssen und nicht anders können. Die meisten Täter*innen sind jedoch nicht krank, auch nicht psychisch. Diese Betrachtung als Krankheit ermöglicht eine Distanzierung: Das Thema wird aus der »normalen« Gesellschaft ausgelagert. Diese Sichtweise kann unaufmerksam machen für Anzeichen von sexualisierter Gewalt im eigenen Umfeld.

…dass die meisten Täter*innen ihre Triebe nicht kontrollieren können, dass es sie überkommt.

Sexualisierte Gewalt ist keine Form der Sexualität, sondern eine Sexualisierung von Gewalt. Täter*innen treffen die Entscheidung, Gewalt auszuüben. Die allermeisten Taten werden nicht spontan begangen, sondern strategisch vorbereitet: Nach der Überwindung eigener innerer Hemmungen treffen Täter*innen Vorbereitungen, um einem Kind sexualisierte Gewalt anzutun. Dazu gehört, nicht nur das betroffene Kind, sondern auch sein schützendes Umfeld zu manipulieren. Eine solche Manipulation kann z. B. darin bestehen, das elterliche oder kollegiale Vertrauen zu gewinnen, ein Kind zu desensibilisieren, zu bedrohen oder einen Geheimnisdruck aufzubauen oder auch gezielt einen pädagogischen Beruf oder ein Ehrenamt zu ergreifen.

…dass die Täter*innen früher selbst Opfer von sexuellem Missbrauch waren.

Es trifft nicht zu, dass die meisten Täter*innen früher selbst Opfer von sexualisierter Gewalt waren. Jedoch waren viele in Kindheit und Jugend vielfältigen Formen von Gewalt – auch sexualisierter Gewalt – ausgesetzt. Manche Täter*innen behaupten, auch als Kind missbraucht worden zu sein, in der Hoffnung, dass sich dies im Zuge eines Strafprozesses positiv auf ihr Strafmaß auswirkt.

…dass von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder später selbst Täter oder erneut zum Opfer werden.

Leider ist dieser Mythos so weitverbreitet, dass auch Kinder ihn kennen. Insbesondere betroffene Jungen fürchten, als zukünftige Täter gesehen zu werden oder dazu zu werden. Mädchen wiederum sind mit der Vorstellung »einmal Opfer, immer Opfer« konfrontiert. Auch wenn es manchmal solche Fälle gibt, gilt: die allermeisten Betroffenen üben später keine sexualisierte Gewalt aus. Es gibt auch keine automatische »Opferkarriere«. Diese Vorstellungen erschweren betroffenen Kindern und Jugendlichen die Verarbeitung.

…dass es Kinder vor Gewalt schützt, wenn sie kein Wissen über Sexualität haben.

Das Gegenteil ist der Fall: Fehlendes Wissen über Sexualität ist ein Einfallstor für Täter*innen. Sexuell aufgeklärte Kinder können leichter über sexualisierte Gewalt sprechen und sich Hilfe holen. Sexuelle Bildung macht Kinder nicht neugierig auf Sex, sondern stillt den Wissensdurst und macht sie weniger anfällig für Menschen, die ihnen scheinbare Antworten auf ihre Fragen zu Sexualität anbieten – auch im Internet.

…dass die größte Gefahr von Unbekannten und Fremden ausgeht.

Zwischen 80 und 90 % aller Fälle passieren im sozialen Nahbereich. Viele Kinder und Jugendliche erfahren sexualisierte Gewalt also durch Familienangehörige oder Freund*innen der Familie. Andere durch erwachsene Bezugspersonen oder andere Jugendliche, z.B. in Sportvereinen, in der Kita oder in der Schule. Das bestehende Vertrauen wird ausgenutzt. Dieser Mythos kann sehr schädlich wirken: er macht unaufmerksam für Anzeichen im eigenen Umfeld und erschwert es, Kindern zu glauben, wenn sie von sexualisierter Gewalt durch Familienmitglieder oder Bekannte erzählen.

…dass alle Betroffenen traumatisiert sind und eine Therapie brauchen.

Viele Betroffene von sexualisierter Gewalt werden durch diese Erfahrung traumatisiert, aber längst nicht alle. Welche Folgen die Erfahrung hat, ist sehr unterschiedlich und hängt ab von verschiedenen Faktoren wie dem Alter der Betroffenen, Intensität und Dauer der Taten, Nähe zum oder zur Täter*in sowie den Ressourcen der Betroffenen. Ein tröstendes, glaubendes und stützendes Umfeld gilt als wichtiger Faktor, um Gewaltfolgen zu reduzieren und die Gewalt zu verarbeiten. In vielen Fällen ist eine Begleitung und Unterstützung durch eine Fachberatungsstelle, Psychotherapeut*in und/oder Selbsthilfegruppe ratsam und hilfreich. Betroffene haben teils aber auch ganz unterschiedliche, für sie passende Formen der Verarbeitung gefunden.

…dass Männer, die Jungen missbrauchen, mehrheitlich schwul sind.

Auch Jungen widerfährt sexualisierte Gewalt mehrheitlich von Männern und männlichen Jugendlichen. Der größere Anteil der Männer, die Jungen sexualisierte Gewalt antun, ist heterosexuell. Die Ausübung von sexualisierter Gewalt ist keine Frage der Sexualität oder sexuellen Orientierung. Dass dieser Mythos sich so hartnäckig hält, ist Ausdruck von gesellschaftlich verankerter Schwulenfeindlichkeit.

…dass sexualisierte Gewalt durch Männer Jungen schwul und Mädchen lesbisch macht.

Manche Jungen, aber auch Mädchen, die Gewalt durch Männer erfahren, haben Angst, dadurch »homosexuell gemacht zu werden«, oder denken, ihre sexuelle Orientierung sei das Ergebnis von Gewalt. Die gesellschaftliche Abwertung von homosexuellen Lebensweisen und die Idee vom »beschädigten« Opfer spielen hier zusammen. Das kann die Entwicklung und Akzeptanz einer eigenen selbstbestimmten sexuellen Identität sehr belasten.

…dass manche Kinder die Täter*innen zu ihren Taten provozieren (sogenannter »Lolita«-Mythos).

Dieser Mythos führt zu einer Schuldverschiebung auf die Opfer und zu einer Absolution der Täter*innen. Insbesondere Mädchen wird eine Macht unterstellt, die sie gegenüber Erwachsenen nicht haben. Es handelt sich um eine Projektion: Täter tun alles, um Kinder zu scheinbar freiwilligen Handlungen zu bringen. Dort, wo Kinder und Jugendliche sich ausprobieren, ihre Wirkung testen (z. B. flirten), sind Erwachsene in der Verantwortung, respektvoll Grenzen zu setzen und diese Verhaltensweisen nicht zu beantworten. Manche Kinder haben als Folge sexualisierter Gewalt gelernt, sich sexualisiert gegenüber Erwachsenen zu verhalten. Sie müssen erleben, dass Erwachsene dieses Verhalten nicht erwarten und ausnutzen.

…dass Mütter merken, wenn der Partner das Kind missbraucht.

Wenn der Partner einer Mutter dem (gemeinsamen) Kind sexualisierte Gewalt antut, ist die zentrale Strategie oft, ihre Wahrnehmung zu vernebeln, sodass sie es nicht mitbekommt. Eine Frau, die ihrem Partner vertraut und dementsprechend nicht mit solchen Taten rechnet, wird leicht Anzeichen übersehen oder fehldeuten. Es stimmt also nicht, dass gute Mütter alles mitbekommen müssen. Es gibt auch Mütter, die die sexualisierte Gewalt bemerken oder davon erfahren und nicht eingreifen, die Realität verleugnen und ihr Kind der Lüge bezichtigen. Das kann verschiedene Gründe haben: soziale und ökonomische Abhängigkeiten, den »Schein-wahren-Wollen« oder eigene unbearbeitete Gewalterfahrungen. Wichtig ist zu bedenken, dass Müttern andererseits oft unterstellt wird, sie dächten sich sexualisierte Gewalt nur aus, um ihrem (Ex-)Partner zu schaden, wenn sie versuchen, ihre Kinder zu schützen.

…dass sexualisierte Gewalt das Schlimmste ist, was einem Kind passieren kann.

Die Frage nach dem »Schlimmsten« ist im Kinderschutz nicht hilfreich, weil alle Kindeswohlgefährdungen (sexualisierte Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung) für Kinder belastend und schädigend sind. Oftmals geht die sexualisierte Gewalt auch mit Misshandlung und/oder Vernachlässigung einher. Richtig ist, dass sexualisierte Gewalt stärker tabuisiert wird und damit schwerer vorstellbar und besprechbar ist als andere belastende Kindheitserfahrungen. Der genannte Mythos führt eher zum Wegsehen als zu Aktivität, weil die sexualisierte Gewalt so überwältigend wirkt.

…dass Frauen ausschließlich Jungen missbrauchen.

Von sexualisierter Gewalt durch Frauen sind sowohl Jungen als auch Mädchen betroffen. Mädchen werden als Opfer von Frauen in der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend ausgeblendet. Der heterosexistische Blick dominiert: »Was soll eine Frau von einem Mädchen wollen?« Jungen hingegen wird das Opfersein häufig abgesprochen. Stereotype zur männlichen Sexualität führen dazu, dass die an ihnen verübte sexualisierte Gewalt durch eine Frau als Verführung umgedeutet wird, als sexuelle Erfahrung und Einführung in die Sexualität. Die Forschung geht davon aus, dass der Frauenanteil der Täter*innen 10 bis 20 % beträgt.

…dass es bei Prävention vor allem darum geht, dass Kinder lernen, »Nein« zu sagen.

Das wichtigste Ziel der Prävention ist, dass Erwachsene Kinder und Jugendliche schützen: durch eine präventive Alltagsgestaltung und – in Einrichtungen wie Schulen – durch die Entwicklung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt. »Nein« zu sagen ist nicht die Aufgabe von Kindern. Es ist aber richtig, Kinder darin zu bestärken, dass sie eigene Gefühle und Grenzen wahrnehmen und behaupten können. Es ist wichtig, Kindern nicht zu vermitteln, erfahrene Gewalt sei ihre Verantwortung, weil sie nicht »Nein« gesagt hätten.

…dass ein falscher Verdacht ein ganzes Leben zerstören kann und dass es sich bei Anschuldigungen meistens um Falschbeschuldigungen handelt.

Das Streuen von Gerüchten ist unverantwortlich. Das Abklären von Hinweisen und Melden von Verdachtsmomenten ist das einzig Richtige, um möglicherweise Betroffenen zu helfen. Das Thema des falschen Verdachts findet unangemessen viel Raum in der Diskussion um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Das lenkt von den Folgen für Betroffene und der großen Häufigkeit von sexualisierter Gewalt leider ab. Die verstärkte Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in der letzten Zeit erfolgte, weil unzählige betroffene Mädchen und Jungen sexualisierte Gewalt erleben mussten und damit allein gelassen wurden. Nichtsdestotrotz sollte ein Handlungsleitfaden für Verdachtsfälle immer ein Rehabilitationsverfahren enthalten, das zur Anwendung kommt, wenn ein Verdacht ausgeräumt werden konnte.

…dass man sich bei einem Verdacht am besten auf die eigene Menschenkenntnis verlässt.

Nein, Menschenkenntnis oder Intuition sind schlechte Maßstäbe, wenn es darum geht, ob man jemandem sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zutraut. Denn zu den typischen Täter*innenstrategien gehört es, die Wahrnehmung des Umfeldes zu manipulieren und einen guten Eindruck zu machen, sodass niemand einem diese Tat zutraut. Es ist sinnvoll, sich Unterstützung und Beratung bei einer auf das Thema spezialisierten Fachberatungsstelle oder beim Hilfetelefon unter 0800 22 55 530 zu holen.

…dass es eine Anzeigepflicht bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gibt.

Anders als in einigen anderen europäischen Ländern muss in Deutschland niemand eine polizeiliche Anzeige machen, wenn er von sexualisierter Gewalt weiß oder einen Verdacht hat. Wird eine Anzeige erstattet, müssen die Strafverfolgungsbehörden jedoch ermitteln (Offizialdelikt), das heißt, eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden. Wenn Betroffene oder ihre Sorgeberechtigten eine Anzeige erwägen, ist unbedingt rechtsanwaltlicher Rat und ggf. weitere professionelle Unterstützung zu empfehlen, weil ein Ermittlungs- und Strafverfahren sehr belastend sein kann. Der Mythos von der Anzeigepflicht beruht auch auf der Annahme, dass nur durch eine strafrechtliche Abklärung der Schutz des Opfers hergestellt werden könne. Dies gelingt aber in erster Linie durch Maßnahmen des Kinderschutzes, wie die Einschaltung des Jugendamts und ggf. des Familiengerichts.

Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen

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Autor*in:

BKSF

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Von organisierter ritueller Gewalt betroffene Menschen brauchen aufgrund der Komplexität der Gewaltstrukturen und der Schwere ihrer Traumatisierungen ein spezifisches, interdisziplinäres Unterstützungsangebot. Viele Betroffene und professionelle Unterstützer*innen berichten, dass es für diese Betroffenengruppe besonders schwer ist, Schutz, angemessene Unterstützung und Gehör zu finden. Im Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, aus dem Jahr 2011 wurde Rituelle Gewalt als ein Thema benannt, bei dem „dringlicher Aufklärungs- und Forschungsbedarf“ besteht.

Im Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, das 2014 vom BMFSFJ vorgestellt wurde und auf den Empfehlungen des Runden Tisches und den Maßnahmen des Aktionsplans von 2011 aufbaut, wurde das Thema nicht ausdrücklich aufgegriffen. Eine Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe begleitet jedoch die Umsetzung der Maßnahmen und hat 2016 sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen als einen ihrer Arbeitsschwerpunkt ausgewählt. Ein eigens eingerichteter interdisziplinärer Fachkreis, der beim BMFSFJ angesiedelt ist, hat seitdem Handlungsempfehlungen erarbeitet und dazu im April 2018 eine Expertise veröffentlicht. Diese Expertise mit dem Titel „Sexualisierte Gewalt in Organisierten und Rituellen Gewaltstrukturen. Prävention, Intervention und Hilfe für Betroffene stärken“ stellen wir hier zum Download zur Verfügung.